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   BVerwG, 14.02.1966 - IV B 112.65   

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BVerwG, 14.02.1966 - IV B 112.65 (https://dejure.org/1966,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1966 - IV B 112.65 (https://dejure.org/1966,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1966 - IV B 112.65 (https://dejure.org/1966,1184)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 B 14.19

    Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses einer Behörde bei ungewöhnlich später

    Seine frühere Rechtsprechung, die auf den Eingang in der Posteingangsstelle der Behörde abstellte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1966 - 4 B 112.65 - Buchholz 340 § 8 VwZG Nr. 5 S. 7 und vom 1. Februar 1971 - 4 CB 147.68 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 2 S. 1), hat das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte, nach der es bei der Zustellung an einen Rechtsanwalt allein auf die von einem Empfangswillen getragene Zeichnung durch diesen selbst und nicht etwa durch dessen Kanzleipersonal ankommt, im Interesse der Rechtseinheit und der Gleichbehandlung von Rechtsanwälten und Behörden aufgegeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1979 - 4 ER 500.79 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 7 S. 5).
  • BVerwG, 01.02.1971 - IV CB 147.68

    Rechtsmittel

    Bei der Zustellung an einen Rechtsanwalt nach § 5 Abs. 2 VwZG ist das Datum des Eingangs des Schriftstücks maßgebend (Fortführung der Rechtsprechung über die Zustellung nach § 5 Abs. 2 VwZG an Behörden [ Beschlüsse vom 31. August 1957 - BVerwG II B 7.57 -, vom 7. Juni 1957 - BVerwG VI B 25.57 - und vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 -]).

    Daher hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß, wenn nach § 5 Abs. 2 VwZG an Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zugestellt wird, bereits der Eingang bei derjenigen Stelle, die die Behörde oder Körperschaft zum Empfang der Post eingerichtet hat, maßgebend ist und daß es nicht darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt der Behördenvorsteher oder dergleichen die Zustellung erhalten hat (vgl. Beschluß vom 31. August 1957 - BVerwG II B 7.57 -, Beschluß vom 7. Juni 1957 - BVerwG VI B 25.57 - und Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 -).

  • BVerwG, 21.12.1979 - 4 ER 500.79

    Rechtsmittel

    Der 4. Senat hält nicht mehr an der Auffassung fest, daß die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nach § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 3. Juli 1952 (BGBl. I S. 379), jetzt in der Fassung vom 19. Mai 1972 (BGBl. I S. 789) - VwZG -, an eine Behörde, eine Körperschaft oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts bereits mit dem Eingang des Schriftstücks bei der Behörde, der Körperschaft oder der Anstalt bewirkt sei (Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 - Buchholz 340 § 8 VwZG Nr. 5: Beschluß vom 1. Februar 1971 - BVerwG IV CB 147.68 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 2); er schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs an, nach der die Zustellung an dem Tage bewirkt ist, an dem der hierfür zuständige Bedienstete der Behörde, Körperschaft oder Anstalt den Empfang bestätigt.
  • BFH, 24.09.1975 - II R 1/75

    Zeitpunkt der Zustellung - Vorlage des Schriftstückes - Vorlage bei

    Das BVerwG hat demgegenüber in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Beschluß vom 14. Februar 1966 IV B 112/65, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 340, § 8 VwZG Nr. 5) entschieden, daß bereits der Eingang bei derjenigen Stelle, die die Behörde oder Körperschaft zum Empfang der Post eingerichtet hat, maßgebend ist, und daß es nicht darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt der Behördenvorsteher die Zustellung erhalten hat.
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65

    Rechtsmittel

    Denn die auf den Ruhegehaltsprozeß beschränkte "Terminsvollmacht" des Assessors ... war keine Prozeßvollmacht, und seine Stellung nicht die eines Prozeßbevollmächtigten der Beklagten im Sinne des § 67 Abs. 2 VwGO, sondern eines "besonders Beauftragten" im Sinne des § 62 Abs. 2 VwGO (vgl. hierzu auch Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 112.65 -).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 159/80
    vertreten (Beschlüsse vom 14. Februar 1969 -BVerwG IV B 112.65 - Buchholz 340 & 8 VwZGNr 5 - und vom 1. Februar 1971 - BVerwG IV C B 147.68 - Buchholz 340 5 5 VwZG Nr. 2 = DVB1 1971, 418), sie jedoch mit Beschluß vom 21. Dezember 1979 - 4 ER 500.79 - aufgegeben, so daß ein über diese Rechtsfrage beim Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes anhängiges Verfahren - GmSDGB 2/78 - eingestellt wurde.
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